Ladungssicherung

Heute ein Thema, welches gerade Kraftfahrer anbelangt, welche tagtäglich verschiedene Ladungen sicher an´s Ziel bringen müssen. Ladungssicherung.

Der gesetzliche Hintergrund hierzu findet sich in der StVO – §22. Dort steht, „dass Ladungs so zu verstauen UND zu sichern ist, daß sie auch bei plötzlichen Ausweichbewegungen oder gar bei einer Vollbremsung weder verrutscht, umfällt, hin- und herrollen kann, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.“

Heißt, dass die Ladung so zu befestigen ist, dass sie sich nicht vom Fleck bewegen kann. Genau das ist es, was bei vielen Unfällen ein fatales Ende findet. Die Ladung wurde entweder nicht ausreichend oder garnicht befestigt.  Hier fällt mir wieder die Formel    Masse x Beschleunigung = Kraft    ein, wenn eine bestimmte Masse ersteinmal in Bewegung kommt ist sie nur durch fast nichts oder nur mit großem Gegenwirken aufzuhalten.

 

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http://www.tis-gdv.de/tis/ls/praxis/inhalt.htm

=>  Ladungssicherung in der praktischen Anwendung (TIS – „Transport-Informations-Service„)

 

http://www.tis-gdv.de/tis/lshb/inhalt.htm

=>  Ladungssicherungshandbuch (TIS – „Transport-Informations-Service„)

 

 

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