„Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.„
(Quelle: Verbandsblatt des Bayerischen Einzelhandels)
"Artikel 5 Grundgesetz - Recht der freien Meinungsäußerung (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
„Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.„
(Quelle: Verbandsblatt des Bayerischen Einzelhandels)
Posted on Juni 22, 2011 at 10:54 pm in good old germany ..., Recht und Gesetz | RSS-Feed | Antworten | Trackback URL
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